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   VG Braunschweig, 23.01.2001 - 6 B 2/01   

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https://dejure.org/2001,22225
VG Braunschweig, 23.01.2001 - 6 B 2/01 (https://dejure.org/2001,22225)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.01.2001 - 6 B 2/01 (https://dejure.org/2001,22225)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Januar 2001 - 6 B 2/01 (https://dejure.org/2001,22225)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Fahreignung und Drogenkonsum (Cannabis und Ecstasy)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 1 StVG; § 14 Abs 2 Nr 1 FeV; § 11 Abs 1 FeV; § 46 Abs 1 FeV; § 80 Abs 5 VwGO
    Abstinenz; Cannabis; Ecstasy; Fahreignung; Fahrerlaubnisentziehung; Haschisch; Marihuana; regelmäßiger Konsum

  • archive.org

    Drogen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.01.2001 - 6 B 2/01
    Es entspricht wissenschaftlicher Erkenntnis, dass ein akuter Cannabisrausch die Fahrtauglichkeit beeinträchtigt (BVerfG, Beschl. vom 09.03.1994, BVerfGE 90, 145; VGH München, Urt. vom 29.06.1999, 11 B 98.1093 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 03.06.1993 - 12 M 2023/93

    Antrag; Vorläufiger Rechtsschutz; Anordnung der sofortigen Vollziehung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.01.2001 - 6 B 2/01
    Nach der Rechtsprechung des für Verkehrssachen zuständigen 12. Senats des Nds. Oberverwaltungsgerichts (grundlegend: Beschl. vom 03.06.1993 - 12 M 2023/93), der das erkennende Gericht folgt, ist einem Antrag nach § 80 VwGO, der sich gegen die - von der beteiligten Behörde formell ordnungsgemäß begründete - Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Bescheides wendet, schon aus diesem Grund der Erfolg versagt, da das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht dazu dient, Positionen einzuräumen oder zu belassen, die eine Nachprüfung im Hauptsacheverfahren nicht standhalten werden.
  • VG Braunschweig, 13.04.2000 - 6 A 179/00

    Cannabis; Fahreignung; Fahrerlaubnisentziehung; Haschischkonsum;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.01.2001 - 6 B 2/01
    Weitere Ermittlungen oder sonstige Überlegungen zur Gesamtpersönlichkeit des Antragstellers waren in diesem Zusammenhang nicht erforderlich (vgl. dazu auch Nds. OVG, Beschl. vom 17.05.1999 - 12 M 2150/99; VG Braunschweig, Urt. vom 13.04.2000 - 6 A 179/00).
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